PB Dekubitus
Prozessbeschreibung
Dekubitus-Prophylaxe
Unter Dekubitusprophylaxe versteht man die Summe aller Maßnahmen, die zur Vermeidung eines Dekubitus unternommen werden.

Indikationsbereich/Ziel:
Jeder Pflegebedürftige mit einem Dekubitusrisiko erhält im Rahmen der Leistungsbeauftragung eine Dekubitusprophylaxe, welche die Entstehung eines Dekubitus verhindert, bzw. die Entstehung auf ein Minimum reduziert.
Anwendung der VA:
Die VA findet bei jedem Pflegebedürftigen unmittelbar zu Beginn des Leistungsauftrags (SGB V + XI) im Rahmen des Erstgesprächs Anwendung. Spätestens jedoch innerhalb der ersten Woche. Im weiteren Verlauf ist die Anwendung situativ und/oder zyklisch.
Verbindlichkeit:
Die VA ist für alle Pflegekräfte der Einrichtung verbindlich.
Qualitätskriterien:
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Verantwortlich: PFK
Beim Erstgespräch wird bei jedem Pflegebedürftigen über die 1. Seite des Leitfadens (Screening) geprüft, ob ein Dekubitus Risiko ausgeschlossen werden kann. Alle festgestellten + kompensierten Dekubitus-Risikofaktoren, sind in dem relevanten SIS-Themenfeld der pflegefachlichen Einschätzung dokumentiert.
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- In der Risikomatrix ist ein bestehendes Dekubitus Risiko im relevanten Themenfeld der durch Ankreuzen von „Risiko Ja“ zu vermerken.
- Bei fachlich bewertet funktionierenden + beschriebenen Kompensationsmaßnahmen darf „Risiko Nein“ markiert werden.
- Besteht ein Dekubitus Risiko wird dies im relevanten Themenfeld unter Benennung der individuellen Risikofaktoren dokumentiert.
- Liegen keine Risikofaktoren vor, so ist in der Risikomatrix nur die Checkbox „Risiko Nein“ zu markieren.
- Sofern ein Dekubitus Risiko im Screening nicht ausgeschlossen werden kann, ist immer eine differenzierte Risikobeurteilung anhand der 2. Seite des Leitfadens (Assessment) durchzuführen.
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- Wenn eine Leistungsbeauftragung zur Mobilitätsförderung/Lagerung besteht, wird diese in der Maßnahmenplanung beschrieben.
- Der Hautzustand des Pflegebedürftigen wird dokumentiert
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- nach jedem Krankenhausaufenthalt (auch Reha, Kurzzeitpflege, etc.)
- bei Verschlechterung der Mobilität, des Gesundheitszustandes/Erhöhung des Pflegebedarfs
- routinemäßig alle 3 Monate
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- Lagerungshilfsmittel sind in der SIS im Themenfeld 2 oder dem Bewegungsförderungsplan dokumentiert.
- Hierzu gehören auch die Maßnahmen „Durchführung der Hautbeobachtung“ in Verbindung mit „Durchführung des Fingertests“ bei eventuellen Hautrötungen
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- Reichen druckentlastende Maßnahmen nicht aus und / oder sind diese nicht möglich (z.B. aufgrund des Zustandes / fehlender Zustimmung des Pflegebedürftigen) sind die Anschaffung und die Auswahl von geeigneten druckverteilenden Hilfsmitteln zu unterstützen / zu organisieren.
- Sobald / sofern druckverteilende Hilfsmittel zur Verfügung stehen sind diese unverzüglich anzuwenden.
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Der Pflegebedürftige u/o seine Angehörigen/Betreuer werden mit dem Ziel der Förderung der Eigenkompetenzen folgendermaßen informiert, geschult, beraten und angeleitet:
- Der Ursache-Wirkungszusammenhang eines Dekubitus wird mittels des Informationsmaterials in einfachen Worten erklärt. Es wird dem Pflegebedürftigen u/o seinen Angehörigen / Betreuer(n) übergeben.
- Das individuelle Dekubitus Risiko wird unter Benennung der Risikofaktoren dargestellt und in der SIS schriftlich fixiert.
- Maßnahmen zur Druckentlastung, Bewegungsförderung und Druckverteilung werden vorgeschlagen + erklärt.
- Die Bedeutung einer umfassenden Hautbeobachtung, einschl. der Durchführung eines Fingertests und die Anwendung des Bewegungsförderungsplans werden erklärt.
- Die Maßnahmen werden unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts in einem Verständigungsprozess ausgehandelt, d.h. evtl. Hemmnisse/Schwierigkeiten in der Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen seitens des Pflegebedürftigen/seiner Bezugspersonen werden aufgegriffen und gemeinsam besprochen.
- Akzeptierte Maßnahmen werden in der Maßnahmenplanung u/o dem Bewegungsförderplan
- Abgelehnte Maßnahmen werden mit Begründung im Pflegebericht schriftlich fixiert.
- Es ist in aller Deutlichkeit zu beschreiben, dass durch das Unterlassen der Maßnahmenempfehlung mit der Entstehung eines Hautdefekts gerechnet werden muss.
Die Durchführung des Informations- und Beratungsgesprächs sowie die Übergabe des Informationsmaterials werden im Pflegebericht oder im Beratungsnachweis in der Software dokumentiert.
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- Die konkrete, individuelle Dekubitusgefährdung (nicht die üblichen/häufigen Körperstellen mit hohem Risiko) des Pflegebedürftigen und die mit ihm vereinbarten Maßnahmen zur Vermeidung/ Verringerung werden auf dem Überleitungsbogen schriftlich fixiert. Informationsweitergabe ggf. durch die Anlage von Kopien.
- Je nach Setting (stationäre/teilstationäre Versorgungseinheiten wie Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegepflege, Dialyse, Arztpraxen, etc.) findet überdies eine mündliche Übergabe statt.
- Im Rahmen der Wahrung der Schweigepflicht/des Datenschutzes, liegt die Einwilligung des Pflegebedürftigen zur Informationsweitergabe vor (z.B. Anhang des Pflegevertrags, gesonderte Eintragung hierzu im Pflegebericht).
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Über die kontinuierliche Begutachtung des Hautzustandes im Rahmen der Leistungserbringung, über die Durchführung des Fingertests bei evtl. Hautrötungen und der Ergebnisdokumentation im Bewegungsförderungsplan und / oder im Berichteblatt ist grundsätzlich die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu beurteilen. Auffälligkeiten im Hautzustand (Rötungen) erfordern unmittelbar eine Evaluation