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16 Februar 2020

PB Ernährung

Thomas Qualitätsentwicklung

Prozessbeschreibung

Ernährung und Trinken

Unter einer Mangelernährung versteht man die zu geringe Zufuhr von Nahrung oder Nahrungsbestandteilen, die der Körper zum Leben braucht bzw. die Unfähigkeit des Körpers, die Nahrung aufzunehmen oder zu verarbeiten.

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Older man at home

Indikationsbereich/Ziel:

Jeder Pflegebedürftige mit einem Risiko oder Anzeichen von Mangelernährung (ME) u/o Flüssigkeitsmangel (FM) erhält im Rahmen der Leistungsbeauftragung eine bedürfnisorientierte und bedarfsgerechte Unterstützung zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Durch die Unterstützung und / oder Beratung bei der Aufnahme von Speisen und Getränken sowie bei der Auswahl von Nahrung und Flüssigkeit ist zu verhindern, dass eine ME / ein FM entsteht oder bereits bestehenden Defiziten entgegen gewirkt wird.

Anwendung der VA:

Die VA findet bei jedem Pflegebedürftigen unmittelbar zu Beginn des Leistungsauftrags (SGB V & XI) im Rahmen des Erstgesprächs Anwendung. Spätestens jedoch innerhalb der ersten Woche. Im weiteren Verlauf ist die Anwendung situativ und/oder zyklisch bzw. alle 3 Monate zu gewährleisten.

Verbindlichkeit:

Die VA ist für alle Pflegekräfte der Einrichtung verbindlich.

Qualitätskriterien:

  • Es liegt für jeden Pflegebedürftigen ein aktuelles Screening Ergebnis vor, welches die besonderen Risiken berücksichtigt hat

    Verantwortlich: PFK

    Beim Erstgespräch wird bei jedem Pflegebedürftigen durch die Reflektion der Risikofaktoren und Anzeichen eines Risikos zur ME u/o FM mit Hilfe des Screenings (Teil 1) geprüft, ob ein Risiko dieser Art ausgeschlossen werden kann.

    Alle festgestellten + kompensierten Risikofaktoren sind im SIS Themenfeld begründend zu dokumentieren. Können keinerlei Risikofaktoren ermittelt werden, so ist in der Risikomatrix lediglich die Checkbox „Risiko Nein“ zu markieren.

  • Bei jedem Pflegebedürftigen mit einem Risiko für / oder Anzeichen von ME und / oder FM ist eine tiefergehende Analyse (Assessment) systematisch erfasst

    Sofern ein Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, sind die sind die Risikofaktoren (Teil 2) differenziert zu prüfen. Anschließend wird mit Hilfe der Erweiterten Erfassung Essen+Trinken erfasst, wie sich das Ess- und Trinkverhalten bis dato dargestellt hat und ob überhaupt Maßnahmen / beratende Maßnahmen zu ergreifen sind. In der Risikomatrix ist ein das Risiko Ernährung im relevanten Themenfeld durch Ankreuzen von „Risiko Ja“ zu vermerken.

  • Individuell ermittelten und kompensierten Risikofaktoren, sind in der SIS dokumentiert

    Ein(e) bestehende(r) ME / FM und oder das entsprechend festgestellte Risiko wird in der SIS unter Benennung und Individualisierung aller festgestellten Risikofaktoren dokumentiert. Die Einschätzung des Risikos ME/FM ist stets zu wiederholen;

    • bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes/Erhöhung des Pflegebedarfs
    • bei gravierenden Gewichtsverlusten (mehr als 5 % in 1-3 Monaten u/o mehr als 10 % in 6 Monaten).
    • bei Veränderung der Medikation/nach jedem Krankenhausaufenthalt
    • nach 3 Monaten
  • Mulitprofessionelle Maßnahmen sind koordiniert, ethisch begründet und geprüft

    Die vereinbarten Maßnahmen einer individuell angepasste Ernährung / Flüssigkeitsversorgung werden koordiniert. Eingeschlossen dabei ist auch die Hilfestellung zur Entscheidungsfindung bei ethisch komplexen Fragestellungen  (z.B. die Anlage / das Unterlassen von Ernährungssonden (PEG), die Verabreichung/Unterlassung von s.c. Infusionen zur Sicherstellung der Flüssigkeitszufuhr. Im Fokus stehen immer Selbstbestimmung und Wünsche des Pflegebedürftigen, ggf. kommuniziert über gesetzlich bestimmte Betreuungspersonen / Patientenverfügungen.

  • Es liegt ein individueller Maß-nahmenplan zur Sicherstellung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung vor

    Mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen wird gemeinsam, ggf. unter Beteiligung von weiteren Berufsgruppen (z.B. Arzt, Zahnarzt, Logopäde, Mahlzeitendienst, Ernährungsspezialisten, Physio-/Ergotherapeuten) ein individueller Maßnahmenplan entwickelt. Hierin sind die Ergebnisse aus der Risikoanalyse, der Erweiterten Erfassung Essen + Trinken und ethisch komplexer Fragestellungen zu berücksichtigen. Ziel ist die Sicherstellung und Förderung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung und Flüssigkeitsversorgung. Zur Überprüfung kann der temporäre Einsatz von Ess- und Trinkprotokollen, bzw. die Anlage von Protokoll Leistungen über die mobile Datenerfassung im Bereich Essen und Trinken sinnvoll sein. Die Vereinbarungen zu den Interventionen werden in der Maßnahmenplanung dokumentiert, optional im relevanten Themenfeld der SIS und / oder im Nachweis des Beratungsgesprächs.

  • Maßnahmen, Hilfsmittel und die Umgebung zur bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten Ernährung / Flüssigkeitsversorgung sind zu jeder Zeit sichergestellt

    Im Rahmen der Leistungsbeauftragung werden die Selbstbestimmung und Eigenaktivität des Pflegebedürftigen gefördert. Es wird sichergestellt, dass die vereinbarten Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt werden, d.h. z.B.; die Hilfsmittel werden eingesetzt, die Interaktion bei der Nahrungsaufnahme ist ruhig und motivierend, die Atmosphäre beim Essen entspricht den Wünschen / Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, Gesundheitsprobleme wie z.B. Schluckstörungen sind fachgerecht unterstützt.

  • Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen sind über das Ergebnis der Risikoprüfung informiert

    Der Ursache-Wirkungszusammenhang einer bestehenden ME / eines FM oder dem bestehenden Risiko wird dem Pflege-bedürftigen / seinen Angehörigen mittels des Informationsmaterials in einfachen Worten erklärt. Das individuelle Risiko, welches in der SIS benannt ist, wird unter Benennung aller festgestellten Risikofaktoren dargestellt.

    Es sind Maßnahmen zur Risikovermeidung vor zu schlagen. Zu empfehlende Maßnahmen sind insbesondere:

    • Vermeidung von Ablenkungen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme durch z.B. Lautstärke, Dekorationen, Unruhe …
    • Vermeidung von unnötigen Tätigkeiten / Pflegemaßnahmen während der Nahrungs- / Flüssigkeitsaufnahme wie z.B. die Verabreichung von Medikamenten, Blutdruckmessungen, …
    • Die Anpassung von Mahlzeiten / Getränken an gesundheitliche Einschränkungen wie z.B.:

    das Pürieren von Essen, das Andicken von Getränken / Speisen, die Verabreichung von Zwischenmahlzeiten und Fingerfood, ggf. die Kalorienanreicherung des Essens / der Getränke und / oder die Verabreichung von Nahrungssupplimenten wie Fortimel oder Eiweißdrinks.

    • Die Beschaffung von Hilfsmitteln die eine selbstständige Nahrungs- / Flüssigkeitsaufnahme fördern, z.B. Tellerranderhöhung, Trinkbecher, Spezialbesteck mit dicken Griffen, Nagelbrettchen, …
    • Das Hinzuziehen von weiteren Spezialisten wie z.B. Ernährungsberater/-wissenschaftler, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte, Sanitätshäuser, …
    • Die Hilfestellung und Anleitung von Angehörigen bei der Übernahme der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Das Ergebnis der Beratung ist im SIS Themenfeld oder im „Beratungs-nachweis“ schriftlich fixiert

    Akzeptierte Maßnahmen werden gemäß der Leistungsbeauftragung in der Maßnahmenplanung schriftlich fixiert. Abgelehnte Maßnahmen werden dokumentiert. Es ist in aller Deutlichkeit zu beschreiben, dass sich durch das Unterlassen der Maßnahmen eine ME / ein FM mit gravierenden Gesundheitsfolgen ergeben kann. Das Informationsmaterial + der Beratungsnachweis wird dem Pflegebedürftigen u/o seinen Angehörigen / Betreuer(n) auf Wunsch übergeben.

  • Die orale Nahrungsaufnahme des Pflegebedürftigen ist seinen Bedürfnissen und seinem Bedarf entsprechend sichergestellt

    Die Wirksamkeit der Maßnahmenplanung und Vereinbarungen wird in individuell festgelegten Abständen überprüft, hierzu gehört auch die Prüfung der Akzeptanz der Maßnahmen seitens des Pflegebedürftigen und ggf. (sofern im Einsatz) die Auswertung von Ess- und Trinkprotokollen bzw. der entsprechenden Protokoll Leistungen. Je instabiler die Ernährungssituation (z.B. das Gewicht) umso engmaschiger ist dabei das Evaluationsdatum zu setzen. Grundsätzlich sind die Maßnahmen aber alle 3 Monate auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dabei sind auch die Risikofaktoren zu prüfen. Auf Basis der Überprüfung wird gemeinsam mit den Pflegebedürftigen / seinen Angehörigen über die Fortführung oder Anpassung der Maßnahmenplanung entschieden. Das Ergebnis wird im relevanten Themenfeld der SIS, dem Nachweis des Beratungsgesprächs oder aber bei Abweichungen im Pflegebericht / im Maßnahmenplan dokumentiert.

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