PB Kontinenz
Prozessbeschreibung
Kontinenz-Förderung
Mit dem Begriff Inkontinenz bezeichnet man in der Medizin den ungewollten Abgang von Ausscheidungen (Stuhl, Urin) im weiteren Sinn auch von anderen Körperflüssigkeiten und Gasen.

Indikationsbereich/Ziel:
Bei jedem Pflegebedürftigen wird die Harnkontinenz erhalten o. gefördert. Eine ggf. identifizierte Harninkontinenz wird beseitigt o. weitgehend reduziert / kompensiert.
Anwendung der VA:
Alle Pflegebedürftigen, bei denen Risikofaktoren u/o Anzeichen für eine Harninkontinenz identifiziert wurden o. Probleme beim selbständigen Toilettengang bestehen.
Verbindlichkeit:
Die VA ist für alle Pflegekräfte der Einrichtung verbindlich.
Qualitätskriterien:
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Verantwortlich: PFK
Die Pflegefachkraft prüft im Rahmen des Erstgespräches bei allen Klienten, die personenbezogenen Risikofaktoren, die umgebungsbezogenen Risikofaktoren und die Anzeichen für eine Harninkontinenz mittels des Leitfadens.
Die identifizierten Risikofaktoren werden in dem relevanten SIS Themenfeld dokumentiert.
Die Pflegefachkraft wiederholt die Kontinenzanamnese
- bei Veränderung der Pflegesituation/Erhöhung des Pflegebedarfs/Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- nach jedem stationärem Krankenhausaufenthalt (auch Reha, Kurzzeitpflege, etc.)
- bei Veränderung der Wohnsituation
- bei Veränderung der Medikamente (die als Risikofaktoren gelten)
- turnusgemäß alle 3 Monate.
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Die Pflegefachkraft führt bei Vorliegen von Kontinenzproblemen eine differenzierte Einschätzung der Kontinenzsituation durch:
- Körperliche Beobachtung
- Prüfung der Notwendigkeit des Einsatzes eines zielgruppenspezifischen Miktionsprotokolls (Führung über 3-4 Tage) – Alternativ: 24 h Vorlagengewichtstest
- Ausschluss Harnwegsinfektion, sofern die Gefahr einer Harnwegsinfektion besteht, so ist diese in der SIS zu dokumentieren
- Das Kontinenzprofil tags und nachts wird ermittelt und im relevanten Themenfeld der SIS dokumentiert
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Die Pflegefachkraft informiert den Pflegebedürftigen und/oder seine Angehörigen über das Ergebnis der pflegerischen Einschätzung (u.a. das Kontinenzprofil) und bietet eine Beratung über mögliche Maßnahmen zur Kontinenzerhaltung, -förderung oder zur Kompensation einer Inkontinenz im persönlichen Gespräch an. Dem Pflegebedürftigen u/o Angehörigen wird das Informationsmaterial übergeben und Sinn, Zweck und Anwendung des Miktionsprotokolls erklärt. Darüber hinaus werden dem Pflegebedürftigen u/o Angehörigen auf Wunsch oder bei Bedarf weitere externe Ansprechpartner genannt (z.B. Sanitätshaus).
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- Die Pflegefachkraft entwickelt gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und ggf. seinen Angehörigen sowie den ggf. beteiligten Berufsgruppen einen individuellen Maßnahmenplan zum Erhalt oder Erreichen des angestrebten Kontinenzprofils (=Zielprofil).
- Die Vereinbarungen über die Interventionen werden in der SIS und/oder dem Beratungsnachweis in der Software festgehalten.
- Bei Nicht-Einwilligungsfähigen Pflegebedürftigen ist zudem die Reaktion des Betroffenen auf Maßnahmen (kongruentes Verhalten), die Meinung, Auffassung und Deutung der Angehörigen/Betreuer, die Meinung, Auffassung und Deutung des Hausarztes und die Biografie zur Klärung/Deutung der Tatsachen in der SIS oder im Beratungsnachweis festzuhalten.
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- Die Pflegefachkraft sorgt für eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans und empfiehlt die Durchführung weiterer Interventionen
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- Die Pflegefachkraft überprüft spätestens im Rahmen der definierten Evaluationstermine der Maßnahmenplanung den Erfolg der Maßnahmen und entscheidet gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und ggf. seinen Angehörigen über die Fortführung bzw. Modifikation der Maßnahmen.
- Diese Evaluation erfolgt durch die erneute Einschätzung des Kontinenzprofils. Der Evaluationsprozess und das Ergebnis werden in der Maßnahmenplanung dokumentiert.