PB Schmerz
Prozessbeschreibung
Schmerz-Management
Schmerz ist eine komplexe Sinnesempfindung, mit Wechselwirkungen zwischen Schmerzwahrnehmung und Psyche. Schmerz kann lediglich als Symptom auftreten, aber auch eigenen Krankheitswert besitzen – vor allem bei chronischen Schmerzen. Man spricht dann von einem Schmerzsyndrom.

Indikationsbereich/Ziel:
Jeder Pflegebedürftige mit akuten, zu erwartenden Schmerzen und / oder chronischen Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert / stabilisiert oder beseitigt.
Anwendung der Prozessbeschreibung:
Die VA findet bei jedem Pflegebedürftigen unmittelbar zu Beginn des Leistungsauftrags (SGB V + XI) im Rahmen des Erstgesprächs Anwendung. Spätestens jedoch innerhalb der ersten Woche. Im weiteren Verlauf ist die Anwendung situativ und/oder zyklisch.
Verbindlichkeit:
Die VA ist für alle Pflegekräfte der Einrichtung verbindlich.
Qualitätskriterien:
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Verantwortlich: PFK
Zu Beginn des pflegerischen Auftrags wird erhoben, ob der Pflegebedürftige Schmerzen, schmerzbedingte Probleme hat, Schmerzmedikamente einnimmt und / oder ob medizinische Diagnosen vorliegen, die üblicherweise zu Schmerzen führen (können).
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Es ist auch zu prüfen, ob das Schmerzleiden chronischer Art ist. Bei Pflegebedürftigen mit einer Chronifizierung ist zusätzlich zu prüfen ob Faktoren vorliegen die die Schmerzsituation stabilisieren oder destabilisieren können. Bei einer instabilen Situation sind der Arzt zu informieren und ein pflegerischer Schmerzexperte hinzuzuziehen.
Bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen ist eine systematische Schmerz-Ersteinschätzung mittels geeigneter Instrumente durchzuführen. Grundsätzlich gilt; Eigeneinschätzung geht vor Fremdeinschätzung. Schmerzen sollten im Minimum mit Hilfe eines Schmerzprotokolls über 3 Tage erfasst werden. Wenn der Betroffene nicht sprechen kann und / oder kognitive Einschränkungen vorliegen, so findet immer die BESD (oder vergleichbares) Anwendung.
Die Ergebnisse werden in der SIS festgehalten und in der Risikomatrix entsprechend vermerkt.
In Abhängigkeit der Schmerzintensität (akut), einer möglichen instabilen Schmerzsituation (chron.) sowie bei schmerzbedingten Probleme in Ruhe und / oder bei Belastung / Bewegung ist die der Zielgruppe entsprechende systematische Schmerzeinschätzung zu prüfen / neu zu erheben.
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Bei einem akuten Schmerzleiden wird spätestens bei einer Schmerzintensität in Ruhe von mehr als 3/10 bzw. bei Bewegung / Belastung von mehr als 5/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung nach Plan umgesetzt (medikamentöse und / oder nicht medikamentöse Maßnahmen.)
Bei Klienten mit einem chronischen Schmerzleiden gilt jedoch nicht der NRS Wert allein, sondern viel mehr die Beurteilung / der Wunsch des Pflegebedürftigen. Nur er kann die Situation als veränderungsbedürftig oder als nicht änderungsbedürftig (stabil/instabil) für sich selbst bewerten.
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Bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation ist der Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die den eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen zu prüfen.
Bei allen Schmerzen soll grundsätzlich ein adäquates Analgesieverfahren erfolgen. Hierbei ist das WHO Stufenschema mit zu reflektieren.
Vor allem bei einer Chronifizierung heißt das, dass in Absprache mit dem Arzt und den anderen beteiligten Berufsgruppen (wie z.B. Apotheker, Physio-, Psychotherapeuten, Pain Nurse, Schmerztherapeuten, Palliativmediziner etc.) die Medikation, die Bedarfsmedikation, die nicht medikamentöse Maßnahmen, die evtl. eintretenden Nebenwirkungen und die Auswirkungen des Schmerzes auf das psycho-soziale Leben geprüft und bewertet und in der ärztlichen Kommunikation bzw. als Pflichteintrag zum / im Berichtswesen dokumentiert werden. Die Ergebnisse münden dann in der Maßnahmenplanung.
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Bei Beobachtungen von Nebenwirkungen (z.B. Obstipation, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe, Schlaflosigkeit, Diarrhoe, akute Blutung, Krampfanfälle), werden als Reaktion darauf entsprechende Medikamente verabreicht. Faktoren, die den Schmerz, die Schmerzintensität beeinflussen, werden in die Beobachtung/Behandlung einbezogen (z.B. Schmerzintensität nachlassend- weniger Analgetikaverbrauch, Schlaflosigkeit, Sorgen, Ängste). Die Art der Nebenwirkungen und die ergriffenen Maßnahmen sind dokumentiert.
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Mit Hilfe des Informationsmaterials werden der Pflegebedürftige und ggf. seine Angehörigen unter Einbezug der weiteren Berufsgruppen und des pflegerischen Schmerzexperten informiert, geschult und angeleitet (=Beratung). Hierzu kann der Beratungsnachweis in der Software ausgefüllt werden. Basis sind die individuell ausgehandelten Ziele / Maßnahmen gem. P2. Die individuellen Therapieziele, nicht medikamentöse und medikamentöse Maßnahmen einschl. der Sinn und Zweck von Konanalgetika sind bekannt. Der Behandlungsplan und die Informationsmaterialien (Schmerz Flyer und Beratungsnachweis) werden dem Betroffene als Hilfe zur Umsetzung aller Maßnahmen zur Optimierung seiner Situation auf Wunsch übergeben.
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Die Pflegefachkraft koordiniert die Maßnahmen des multiprofessionellen Teams. Sie stellt sicher, dass die medikamentöse Schmerztherapie und die nichtmedikamentöse Maßnahmen umgesetzt sind. Sie überprüft ihre Wirkung und teilt die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung sowohl den internen als auch den externen Beteiligten mit.
Sämtliche schmerzauslösende Vorgehensweisen bei der Pflege (z.B. durch nicht-zeitgerechte Durchführung von Maßnahmen) sind zu vermeiden.
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Das Therapieziel ist im Rahmen der Arbeit nach dem Strukturmodell immanenter Bestandteil der Maßnahmenplanung Der Pflege- und Behandlungsplan ist anlassbezogen und regelmäßig (alle 3 Monate) auf seine Wirksamkeit / Zielerreichung hin zu überprüfen.
Stellt sich dabei eine instabile Schmerzsituation heraus, so sind der behandelnde Arzt zu informieren (Berichtseintrag) und der pflegerische Schmerzexperte hinzuzuziehen.
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Die Pflegefachkraft bietet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen dem Klienten + seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an + überprüft ihre Wirkung. Gespräche mit internen/ externen Beteiligten werden durchgeführt und dokumentiert. Die Wirkung der medikamentösen Schmerztherapie und der nicht-medikamentösen Maßnahmen werden dokumentiert.
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Die Pflegefachkraft gewährleistet eine gezielte Schulung und Beratung für den Klienten und seine Angehörigen.