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16 Februar 2020

PB Sturz

Thomas Qualitätsentwicklung

Prozessbeschreibung

Sturz-Prophylaxe

Unter Sturzprophylaxe versteht man therapeutische und pflegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen.

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Disabled elder on the floor

Indikationsbereich/Ziel:

Jeder Pflegebedürftige mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält im Rahmen der Leistungsbeauftragung eine Sturzprophylaxe, die Stürze weitgehend verhindert und Sturzfolgen minimiert.

Anwendung der VA:

Die VA findet bei jedem Pflegebedürftigen unmittelbar zu Beginn des Leistungsauftrags (SGB V & XI) im Rahmen des Erstgesprächs Anwendung. Spätestens jedoch innerhalb der ersten Woche. Im weiteren Verlauf ist die Anwendung situativ und/oder zyklisch.

Verbindlichkeit:

Die VA ist für alle Pflegekräfte der Einrichtung verbindlich.

Qualitätskriterien:

  • Es liegt eine aktuelle, systematische Erfassung des Sturzrisikos vor

    Verantwortlich: PFK

    Beim Erstgespräch wird bei jedem Pflegebedürftigen durch die Reflektion der Sturzrisikofaktoren mit Hilfe des Leitfadens geprüft, ob ein erhöhtes Sturz Risiko ausgeschlossen werden kann. Alle festgestellten kompensierten Sturz-Risikofaktoren, sind in dem relevanten SIS Themenfeld der pflegefachlichen Einschätzung begründend zu dokumentieren. Sind keine Risikofaktoren vorhanden oder ist die Kompensation fachlich plausibel, so ist in der Risikomatrix lediglich die Checkbox „Risiko Nein“ zu markieren.

  • Sowohl ein erhöhtes, als auch ein kompensiertes Sturz Risiko ist im relevanten Themenfeld der pflegefachlichen Einschätzung (C1) der SIS dokumentiert

    Sofern ein erhöhtes Sturz Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, sind immer die personen-, medikamenten-, und umgebungsbezogenen Risikofaktoren anhand des Sturz Risiko Leitfadens differenziert zu prüfen. Die Checkbox „weitere Einschätzung“ in der Risikomatrix ist dann zu markieren, wenn ein erhöhtes Sturz Risiko gemäß der pflegefachlichen Einschätzung besteht. In der Risikomatrix ist ein erhöhtes Sturz Risiko im relevanten Themenfeld der SIS durch Ankreuzen von „Risiko Ja“ zu vermerken. Ein erhöhtes Sturz Risiko wird im relevanten Themenfeld der SIS unter Benennung und Individualisierung aller festgestellten Risikofaktoren dokumentiert.

    Die Einschätzung des Sturzrisikos ist stets zu überprüfen:

    • bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes / Erhöhung des Pflegebedarfs
    • bei Veränderung der Medikation & Umgebung (z.B. Wohnsituation)
    • nach jedem Sturz
    • nach jedem Krankenhausaufenthalt
  • Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen kennen das individuelle Sturzrisiko sowie geeignete Maßnahmen zur Prophylaxe und zur Reduzierung von sturzbedingten Verletzungsfolgen
    • Der Ursache-Wirkungszusammenhang eines Sturzes wird mittels des Informationsmaterials in einfachen Worten erklärt. Das individuelle Sturz Risiko, welches in der SIS benannt ist, wird unter Benennung aller festgestellten Risikofaktoren dargestellt und kann im gesonderten Beratungsnachweis in der Software in der Informationsbroschüre schriftlich fixiert werden. Maßnahmen zur Sturzreduzierung und zur Minimierung Sturz bedingter Verletzungsfolgen werden vorgeschlagen. Die Maßnahmen werden unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts in einem Verständigungsprozess ausgehandelt, d.h. evtl. Hemmnisse / Schwierigkeiten in der Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen seitens des Pflegebedürftigen / seiner Bezugspersonen werden aufgegriffen und gemeinsam besprochen.
    • Akzeptierte Maßnahmen werden gemäß der Leistungsbeauftragung in der Maßnahmenplanung schriftlich fixiert. Abgelehnte Maßnahmen werden mit Begründung im Beratungsnachweis/in der Software schriftlich fixiert. Dies gilt auch für akzeptierte Maßnahmen die vom Pflegebedürftigen selbst und / oder von seinen Angehörigen und nicht durch uns erbracht werden sofern der Platz in den SIS Themenfeldern nicht ausreicht.
    • Es ist in aller Deutlichkeit zu beschreiben, dass sich durch das Unterlassen der Maßnahmenempfehlung ein Sturz mit gravierenden Verletzungsfolgen (v.a. Oberschenkelhalsfrakturen) ereignen kann. Das Informationsmaterial (Sturz Flyer & Nachweis des Beratungsgesprächs oder Ausdruck der SIS) wird dem Pflegebedürftigen u/oder seinen Angehörigen / Betreuer(n) übergeben.
    • Die Durchführung des Informations- und Beratungsgesprächs sowie die Übergabe der Informationsmaterialien werden im Berichteblatt dokumentiert.
  • Es liegt ein individueller Maßnahmenplan zur Sturzprophylaxe und zur Reduzierung Sturz bedingter Verletzungsfolgen vor

    Mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen, ggf. unter Beteiligung von weiteren Berufsgruppen (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten) wird gemeinsam ein individueller Maßnahmenplan entwickelt. Im Fokus stehen dabei v.a. Interventionen zur Bewegungsförderung zur Stärkung der Muskelkraft und zur Reduzierung von Sturz bedingten Verletzungsfolgen (v.a. Hüftprotektoren). Insbesondere ist der Einsatz von Bettseitenteilen und sonstigen Freiheit entziehenden / einschränkenden Maßnahmen äußerst sorgfältig zu prüfen und möglichst zu vermeiden. In Abhängigkeit der Leistungsbeauftragung werden die vereinbarten Maßnahmen in der Maßnahmenplanung schriftlich fixiert.

  • Die Anwendung von Freiheit einschränkenden Maßnahmen weitestgehend vermieden ist.

    Die Tatsache, dass ein Mensch auf Hilfe und Pflege angewiesen ist, bedeutet nicht, dass er nicht mehr darüber entscheiden darf, was mit ihm passiert. Solange er noch einsichtsfähig ist, hat er das Recht, eine auch noch so gute und gut gemeinte Behandlung oder Maßnahme abzulehnen.

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  • Die sichere Mobilität des Pflege-bedürftigen ist verbessert bzw. gefördert

    Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen werden über mögliche Sturzrisiken in seiner häuslichen Umgebung informiert.

    Auch scheinbar selbstverständliche Maßnahmen (z.B. Erreichbarkeit Telefon/Hausnotruf, Anpassung der Betthöhe, WC-Stuhl / Urinflasche am Bett etc.) explizit anzusprechen. Mit dem Einverständnis des Pflegebedürftigen sind Änderungen (z.B. Hilfsmittelbeschaffung, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Muskelkrafttraining) unter Einbezug anderer Professionen (z.B. Arzt, Ergo-/ Physiotherapeuten, Sanitätshäuser, Pflegeversicherung) herbeizuführen und / oder zu koordinieren.

  • Den an der Versorgung beteiligten Berufs- und Personengruppen sind das individuelle Sturzrisiko und die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe bekannt

    Im Rahmen der pflegerischen Überleitung in ein anderes Setting (z.B. Krankenhaus, voll-/teilstationäre Pflege, Transportdienste etc.) werden das individuelle Sturzrisiko und erforderliche Interventionen entweder schriftlich oder mündlich mitgeteilt.

    • Die mündliche Informationsweitergabe (z.B. an Krankentransportdienste) ist im Berichteblatt zu dokumentieren
    • Die schriftliche Informationsweitergabe kann über den Überleitungsbogen oder aber durch die Übergabe der SIS, des Beratungsnachweises und der Maßnahmenplanung (in Kopie) erfolgen.
  • Jeder Sturz ist dokumentiert und analysiert
    • Nach jedem Sturzereignis/Beinahesturz ist der Sturzort (sofern in der häuslichen Umgebung) aufzusuchen um der Sturzhergang zu analysieren. Leitfrage ist „Warum ist der Pflegebedürftige gestürzt und was kann getan werden um einen weiteren Sturz und Sturzverletzungen zu vermeiden?“
    • Die Analyse des Sturzereignisses/Beinahesturzes erfolgt (ggf. durch Befragung des Pflegebedürftigen) über das Sturzprotokoll. Das Sturzprotokoll ist an die Pflegeleitung / an das Qualitätsmanagement zur statistischen Auswertung weiterzuleiten. Hier wird auch die Sturzrate (einrichtungs- und personenbezogen) ermittelt. Der Hausarzt ist zu informieren. Alle Sturzrisikofaktoren und bisherigen Interventionen sind unmittelbar im Anschluss zu überprüfen. Die Überprüfung ist im Berichtblatt zu dokumentieren
LF Dekubitus LF Sturz

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